Unser Verbandsgebiet:
Die Gewässerunterhaltung im Freistaat wurde mit dem am 28.05.2019 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Thüringer Wassergesetz neu geregelt. Thüringenweit haben nun 20 neu gegründete Verbände die Verantwortung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung von den Gemeinden übernommen. Gesetzestexte und die weiteren relevanten Informationen hierzu finden Sie am Ende der Seite verlinkt.
Seit dem 01.01.2020 ist der GUV Weiße Elster/Saarbach somit flächendeckend für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zuständig.
Zur Gewässerunterhaltung gehören alle Maßnahmen, welche den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewähren sollen. Diese werden, je nach Hydraulischer Leistungsfähigkeit unterschiedlich intensiv durchgeführt. Z. Bsp. Beseitigung von Abflusshindernissen, Gehölzpflege, Sohl- und Böschungsmahd, Sohlkrautung, Grundräumung.
Ziel der Gewässerunterhaltung ist es: den ordnungsgemäßen schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten sowie auch die gewässerspezifischen ökologischen Belange zu berücksichtigen.
Die Gründungsversammlung des Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach fand am 09. Oktober 2019 in Gera statt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind:
Verbandsvorsteher: Herr Steinbach Stadt Gera
Stellvertreter: Herr Kieslich Bürgermeister Eisenberg
die weiteren Mitglieder sind:
Frau Klotz Bürgermeisterin Bad Klosterlausnitz
Frau Frankenberg Bürgermeisterin Saara
Frau Krawczyk 2. Beigeordnete Silbitz
Herr Becker Bürgermeister Kraftsdorf
Herr Geelhaar Bürgermeister Wünschendorf
Herr Dietrich Bürgermeister Rauda
Herr Voigt Bürgermeister Bad Köstritz
Herr Stehfest Bürgermeister Münchenbernsdorf
Herr Berndt Bürgermeister Crossen
Das Unternehmen des Gewässerunterhaltungsverbands Weiße Elster/Saarbach umfasst die Ausführung der gesetzlichen Aufgaben:
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- Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gemäß § 39 WHG und § 30 Abs. 1 ThürWG,
- Erstellung des Gewässerunterhaltungsplans gemäß den Vorgaben des § 31 Abs. 8 ThürWG,
- Unterhaltung der Deiche und der dazugehörenden Anlagen sowie anderer Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gemäß § 57 Abs. 2 ThürWG
- Durchführung des Gewässerausbaus nach Maßgabe des § 35 ThürWG sowie
- Umsetzung von Maßnahmen nach § 31 Abs. 5 ThürWG.
Umfasst sind alle Arbeiten, Einrichtungen und Verhaltensweisen, die der Erfüllung der gesetzlich normierten Aufgaben dienlich sind. Dazu zählen insbesondere die Arbeiten an Gewässern und im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf Thüringer Gebiet sowie die Unterhaltung derjenigen Anlagen im Verbandsgebiet, die der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung dienen. Zur Feststellung der Arbeiten und Identifizierung der Anlagen dienen die Verbandsschauen gemäß § 7 der Verbandssatzung. Für die Umgrenzung des Verbandsgebietes sind die Einzugsgebiete maßgeblich, die sich aus der Darstellung im digitalen Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Freistaat Thüringen“ des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemäß § 1 Abs. 1 Sätze 4 bis 9 ThürGewUVG ergeben.
Gewässerunterhaltungsverbände werden nicht nach den Kreis- und Gemeindestrukturen gegliedert, sondern definieren sich nach den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer. Das Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbands Weiße Elster/Saarbach erstreckt sich entlang der Weißen Elster von unterhalb der Einmündung der Weida bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt bei Crossen an der Elster. In östlicher Richtung erstreckt sich das Gebiet von der Quelle des Gessenbaches bei Ronneburg bis in westlicher Richtung der Quelle der Rauda bei Hermsdorf. Der Verband besteht aus insgesamt 55 Mitgliedsgemeinden mit einer Gesamtfläche von 470 km² und einer Gesamtwasserlänge von 500 km.